JNofollowREL · TARGET · JOOMLA 4 & 5

SEO & Linkwert · Wissen

Gekaufte Links: Wie lauten die Regeln wirklich?

Die Regel in einem Satz: Links, für die bezahlt wurde – mit Geld, Produkten oder Leistungen – müssen rel=„sponsored“ (bevorzugt) oder nofollow tragen, damit sie keinen Ranking-Wert vererben. Bezahlte Reichweite ist in Ordnung; bezahlte Stimmen verletzen die Richtlinien.

Die Pflicht bindet beide Seiten: Das eingehende Profil des Käufers und die ausgehenden Seiten des Verkäufers werden je für sich beurteilt – unmarkierter Linkverkauf gefährdet auch die verkaufende Website.

Was als bezahlt gilt, wie Durchsetzung aussieht – und das saubere Setup

„Bezahlt“ ist breiter als Rechnungen: Sponsored Posts, Advertorials, Affiliate-Platzierungen, geschenkte Produkte gegen Berichterstattung, Tauschgeschäfte – Vergütung in jeder Form löst die Kennzeichnungspflicht aus. Die Durchsetzung ist real und zweigleisig: Algorithmische Systeme entwerten erkennbare Linkschemata leise (die gekauften Links wirken schlicht nicht mehr, Geld verbrannt), während manuelle Maßnahmen – ein menschlicher Prüfer meldet „unnatürliche Links“ in der Search Console – Rankings siteweit drücken können, bis aufgeräumt ist; Verkäufern unmarkierter Links droht das Spiegelbild: Ihre Seiten verlieren die Fähigkeit, überhaupt Wert zu vererben. Deutschsprachige Betreiber tragen obendrauf eine zweite, schärfere Pflicht: Werbung muss als solche erkennbar sein (Schleichwerbung ist ein Rechtsproblem, nicht nur ein SEO-Problem) – das sponsored-Etikett deckt sich also mit dem Gesetz, nicht nur mit Richtlinien; die Details gehören zu Ihrer Rechtsberatung, nicht auf eine Plugin-Seite. Das saubere Setup in drei Sätzen. Käufer: Bezahlte Platzierungen als Werbung behandeln – für Traffic und Sichtbarkeit budgetieren, auf sponsored am Link bestehen und Verkäufer meiden, die mit „dofollow garantiert“ werben, denn deren Fußabdruck ist exakt das, worauf Algorithmen trainieren. Verkäufer und Publisher: jeden vergüteten Link markieren, idealerweise systematisch – ein Blacklist-Eintrag oder eine redaktionelle Klassen-Konvention, durchgesetzt von einem siteweiten Werkzeug, heißt: Kein einzelner vergessener Artikel kann die Domain gefährden. Beide Seiten: Die haltbare Währung bleibt zitierwürdiger Inhalt – gekaufte Stimmen altern schlecht, verdiente verzinsen sich.

Fakten kompakt

Verwandte Fragen

Alle Wissensthemen